Die Landesregierung hat mit der „Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ ab Mittwoch, 18. März, den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern, Thermalbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen untersagt. Auch Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen […] sind untersagt.
Unser Trainingsbetrieb muss daher bis zur Aufhebung der Verordnungen eingestellt werden.
Sobald das Training wieder aufgenommen werden kann, informiert der Vorstand alle Mitglieder in geeigneter Weise.
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